calidoktor
Fühlt sich wie zu Hause
  
offline
|
erstellt: 24. Mai 2006 20:55  Genau das Thema hatte ich heute wegen dem GTC mit meinem Tüv Menschen. Die AHK muss Prüfzeichen aufweisen welche innerhalb der EU zugelassen sind E1 E2 Eweißderteufelwas und das Komische ~ symbol da, die wellenlinie, das sagt aus das für die kupplung eine Betriebserlaubniss mit Festrigkeitsnachweiss irgendwann ab 1990, irgendwo in D (bei wellenlinie) erteilt worden ist.
Seid dem 1.1 heuer ist es nun so das eine "Eintragung in die Fahrzeugpapiere" oder eine "Vorführung bei einem Sachverständigen" NICHT mehr erforderlich ist wenn (und jetzt kommt der hacken) die zugelassene KFZ Werkstätte dir nen Schrieb gibt mit Stempel und Unterschrift das die AHK Vorschriftsmäßig angebaut ist. Wenn du sie hingegen selbst anbaust must du die "vorschiftsmäßige Montage" prüfen lassen (Sachverständiger oder TÜV/Dekra). Der Schrieb mit dem Anbau egal ob vom Tüv, oder bei werkstattanbau von denen, der muss im Fahrzeug mitgeführt werden und (so stehst im gesetzt) auch vorgezeigt werden. 
----------------------- durst hab, party will :-) www.sonderfahrzeug-web.de
|