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Thema: Artikelbeschreibung lesen |
Stefan
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Opelfreunde Obertürken
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erstellt: 07. September 2007 20:04  HIER ein gutes Beispiel, dass man die Artikelbeschreibung vor dem bieten genau lesen sollte... 
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Hias
Ist öfters hier
 
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erstellt: 07. September 2007 20:18  Also da ich dieses Angebot schon fast als betrügerische Bauernfängerei beurteilen würde, könnte ich mir vorstellen, dass der Käufer gute Karten hat, dieses "Schnäppchen" auch zu bekommen 
Aber solche Verkäufer finde ich einfach nur zum  |
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Stefan
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Opelfreunde Obertürken
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erstellt: 07. September 2007 20:25  nach meinen beobachtungen werden angebote, die gestrichen werden oder mit denen was nicht passt sofort entfernt! 
aber lustig ist das schon! eigentlich steht alles drin! 
guter versuch: wenn er geglückt ist gratuliere ich dem verkäufer! 
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SchErn
Fühlt sich wie zu Hause
  
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'Breitbau Astra' aus Wien
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erstellt: 07. September 2007 20:26  Meinst das: Der Wagen wird zum Höchstgebot lediglich für 3 Sekunden an den Höchstbieter vermietet .
Na herrlich:
Erfolgreiches Gebot: EUR 4.510,00 EUR für 3 Sekunden Fahrgenuß !!!
Der Bestbieter wird sich sicher freuen....
     
----------------------- Liebe Grüße aus Wien von SchErn
http://www.breitbau-astra.gnx.at der private Opel-Fanclub aus Wien http://www.schern.gnx.at meine private Webseite |
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Stefan
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Opelfreunde Obertürken
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erstellt: 07. September 2007 20:29 
| SchErn schrieb: | Meinst das: Der Wagen wird zum Höchstgebot lediglich für 3 Sekunden an den Höchstbieter vermietet . |
genau das! 
[scherz an]jetzt könnte man den schluss ziehen: golffahrer sind vor dem golffahren schon doof, aber das wäre unfair [/scherz aus] (nichternstgemeint)
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SchErn
Fühlt sich wie zu Hause
  
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'Breitbau Astra' aus Wien
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erstellt: 07. September 2007 20:34  Da ist zu vermuten, dass diese Angelegenheit für den Käufer eine böse Überraschung sein wird bzw. IST und für den Verkäufer einen Rechtsstreit zur Folge haben wird ...   
----------------------- Liebe Grüße aus Wien von SchErn
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Stefan
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Opelfreunde Obertürken
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erstellt: 07. September 2007 20:39  tja, die artikelbeschreibung dient rechtlich als kaufvertrag...
HIER wird auch kräftig diskutiert!
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